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31.01.14

Gewinnspielbetrug im Stil des Wiener Karussells

Eigentlich sollten untergeschobene Gewinnspiele und ungewollte Telefonanrufe der Vergangenheit angehören. Seit Oktober 2013 müssen Gewinnspielverträge, die telefonisch angebahnt wurden, in Textform - das heißt schriftlich, per Fax oder per E-Mail - geschlossen werden. Nur dann sind sie wirksam.

Ein Verbraucher aus Niedersachsen erhielt Mitte Januar einen unerwarteten Anruf der Firma Mercando GmbH aus Dortmund. Der Anrufer erklärte ihm, dass seine Daten für die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Eurowin Deutschland vorlägen. Wolle er nicht mitspielen, bekäme er von ihm eine Beispielformulierung für eine Kündigung zugesendet. Der Verbraucher müsse diese dann nur noch ausfüllen und zurücksenden. Anschließend wäre er nach 3 Monaten aus dem Gewinnspielvertrag heraus!

Der Verbraucher erhielt dann ein Schreiben der Eurowin Deutschland. Er hätte sich am 16. Januar 2014 für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entschieden und habe nun wie besprochen 178,50 Euro für drei Monate zu zahlen. Der Betrag sei für 3 Monate im Voraus bis zum 1. Februar auf ein benanntes Treuhandkonto zu überweisen. Den Unterlagen ist eine Beispielformulierung für eine Kündigung beigefügt. Sie provoziert das Unterschreiben eben dieser. Allerdings wird mit der Unterschrift auf diesem Schreiben gleichzeitig schriftlich der Gewinnspielvertrag bestätigt.

Liest der Verbraucher sich die Anlagen nicht durch, geht er von einem Vertragsschluss aus und überweist. Das könnte sich für Eurowin als Vertragsschluss und Einverständnis darstellen und das Geld des Verbrauchers ist weg. Überweisen Sie daher nichts!

Schicken Sie auf keinen Fall das vorformulierte Kündigungsschreiben zurück, da Sie damit erstmal den Vertrag bestätigen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Laut dem Begrüßungsschreiben der Mercando GmbH wird auf die Webseiten lottondo.tv ("Auf www.lottondo.tv können Sie darüber hinaus täglich Ihre gespielten Tippreihen und die Gewinnzahlen überprüfen.") und eurowindeutschland.com ("Auf unserer Homepage www.eurowindeutschland.com können Sie jederzeit einsehen, bei welchen Preisausschreiben Sie angemeldet sind ... ") hingewiesen. Die Domain eurowindeutschland.com ist registriert auf die türkische Firma TSC Iletişim Ticaret Ltd. Şti., welche auch im Impressum der Webseite als Betreiber angegeben wird.

Der Kundendienst soll dann über die Firma Mercando GmbH erfolgen. Anscheinend nicht nur der Kundenservice, denn auf der Webseite lottondo.tv sollen die Gewinnzahlen und Tippreihen überprüft werden können. Diese Domain gehört aber immerhin der Firma Mercando GmbH.

Domain Name: lottondo.tv

Last Updated On: 2010-12-01 15:22:57 UTC
Transfer Date: 2008-11-18 11:00:00 UTC
Registrant ID: DRS-MISC-C1352162
Registrant Name: Benjamin Kirschner
Registrant Organization: Mercando GmbH
Registrant Street 1: Im Defdahl 10c
Registrant City: Dortmund
Registrant Postal Code: 44141
Registrant Country: DE
Registrant Phone: +49.23147646499
Registrant Fax: +49.23147646274
Registrant Email: verwaltung (X) mercando-service.de

Auch die Domain mercando-service.de ist auf Benjamin Kirschner und Mercando GmbH registriert. Bei Benjamin Kirschner handelt es sich um den Geschäftsführer der Mercando GmbH.

Amtsgericht Dortmund Aktenzeichen: HRB 22383 Bekannt gemacht am: 19.10.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

17.10.2012

Mercando GmbH, Dortmund, Im Defdahl 10c, 44141 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Vxxx, Guiseppe, Oberhausen, *xx.xx.1973. Wohnort geändert, weiterhin Geschäftsführer: Kirschner, Benjamin, Mülheim an der Ruhr, *17.12.1976, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ein weiteres Indiz für eine direkte Beteiligung an der Abzocke ist die im Schreiben genannte Kontoverbindung. Möglicherweise betreibt die Mercando GmbH mit dem Einzug und der Weiterleitung der Forderungen genehmigungspflichtige Zahlungsdienste, welcher der Aufsicht der Bafin unterliegen. Diese Genehmigung der Bafin hat die Mercando GmbH aber offensichtlich nicht, denn sonst wäre sie in der Unternehmensdatenbank der Bafin gelistet.

20.11.13

Vorsicht bei Forderungen von „Control Inkasso“

Viele Verbraucher bekommen zurzeit Schreiben einer Control Inkasso aus Polen, welche offensichtlich ohne Berechtigung als Inkassounternehmen in Deutschland auftritt. Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist jedenfalls nicht vorhanden.

Aus dem Forderungsschreiben ergibt sich, dass ein angebliches Vertragsverhältnis der Verbraucher mit einer „AS Marketing“ bestehen soll. Inhalt dieses Vertrages soll ein „Gewinnspiel Eintrag Service (Top 200)“ sein. Die Hauptforderung betrage 149,70 Euro. Dazu werden noch Mahnkosten gerechnet, so dass sich die Gesamtforderung auf 189,70 Euro beläuft. Weitere Informationen enthält das Schreiben nicht. ...

Da das Vorgehen Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Quelle und vollständiger Bericht: NIEDERLAUSITZ aktuell

Der Gewinnspiel Eintrag Service Top 200 gehörte auch zu dem Betrugskartell, welches unter dem Begriff "Wiener Karussel" bekannt wurde. Derzeit müssen sich in Österreich einige der Drahtzieher des betrügischen Netzwerkes vor Gericht verantworten

20.09.13

Anklage gegen Geschäftsführer der Luck24 GmbH

Sie sollen das ganz große Glücksspiel-Rad in Österreich und Deutschland gedreht haben, die Zampanos des sogenannten „Wiener Karussells“. Nun präsentierte Staatsanwalt Markus Berghammer zwei Verdächtigen, den Ex-Machern des Wiener IT-Dienstleisters Luck24 GmbH, die Rechnung.

In der 117 Seiten starken Anklage werden Stefan K. und Robert M., Geschäftsführer und angeblich faktischer Geschäftsführer von Luck24, des schweren gewerbsmäßigen Betruges bezichtigt. Tatzeit: 2007 bis 2011. Der Schaden soll 191,61 Millionen Euro betragen. Die Strafdrohung: bis zu zehn Jahre Haft. Die Vorwürfe werden bestritten. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. ...

Quelle und vollständiger Bericht: kurier.at

05.04.13

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielbetrüger

Gegen den im Oktober 2010 bei Razzien und Durchsuchungen festgenommenen und vor einem Jahr zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilten Michael Harter hat das Landgericht Mannheim nun die vorläufige Sicherungsmaßnahmen für weitere drei Jahre aufrecht erhalten, um die Ansprüche von Opfern des Betruges zu sichern.

Landgericht Mannheim

24 KLs 603 Js 7107/11

Im Strafverfahren des Landgerichts Mannheim – 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 – gegen Michael Ludwig Harter u.a. wegen Verdachts des Betruges hat das Landgericht Mannheim durch Beschluss vom 22. März 2013 – Az.: 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 – folgende Arrestanordnungen gemäß der Feststellungen im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. März 2012 zur Sicherung der Ansprüche Verletzter für drei Jahre aufrecht erhalten:

  1. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen des Andreas Berger in Höhe von 124.542 €; in Vollziehung des o.g. Arrestbeschlusses wurde eine Herrenuhr Marke Rolex und Bargeld in Höhe von 6.050 € sowie ein PKW Mercedes 500 SL sichergestellt.

  2. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen des Axel Arend in Höhe von 9.032,33 €; auf Konten des Verurteilten bei der Deutschen Bank wurden 8.205,33 € – Stichtag 05.10.2010 – gesichert.

  3. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim (ohne Datum) in das Vermögen der Firma Competence Center Bratislava s.r.o in Höhe von 11.379 €; der Betrag ist zur Abwendung der Pfändung beim Amtsgericht Mannheim hinterlegt.

  4. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen der Firma Maximal Travel S.A. (E) in Höhe von 124.542 €; in zwei Geschäftskonten der Banco de Sabadell wurde im Wege der Rechtshilfe um Pfändung ersucht.

  5. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Gesellschaftsvermögen der Firma Maximal Travel Ltd (GB) in Höhe von 1.546.053,10 €; in Geschäftskonten der Banco de Sabadell und der La Caixa wurde im Wege der Rechtshilfe um Pfändung ersucht.

Verletzte aus den vorstehend genannten Straftaten möchten sich bitte beim Landgericht Mannheim, A 1, 68159 Mannheim, unter dem Az.: 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 melden.

Quelle: Bundesanzeiger

04.02.13

Sicherungsmaßnahmen gegen Satelliten des Wiener Karussels

Gegen die fast unbekannte Briefkastenfirma Orion Properties 64 PTY LZD wurden von der StA Mannheim vorläufige Sicherungsmaßnahmen verhängt. Das Unternehmen war Teil des Wiener Karussels und für die Abwicklung der offensichtlich betrügerischen Gewinnspiele „Orion 1001“ - Orion 1012“ zuständig.

Staatsanwaltschaft Mannheim

603 Js 23344/10

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betruges konnte aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Mannheim vom 24.01.2012 zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten ein Betrag in Höhe von 17.000 EUR bei einem Beschuldigten sichergestellt und unter dem Az. 4 HL K 10/12 beim Amtsgericht Düsseldorf hinterlegt werden.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge besteht der dringende Verdacht, dass die Firma Orion Properties 64 PTY LZD in den Jahren 2009/10 in Deutschland Mailingaktionen durchführte, um die Empfänger zu Rückrufen über gebührenpflichtige 0900-Nummern zu veranlassen. In den Mailings sollen wahrheitswidrig Gewinne versprochen worden sein, die mit dem Telefonat abgerufen werden sollten. Tatsächlich soll bei erfolgten Rückrufen keine Gewinne ausbezahlt worden sein. Der Beschuldigte soll die logistische Abwicklung von mindestens 11 Gewinnspielen mit der Bezeichnung „Orion 1001“ - Orion 1012“ übernommen haben.

Die staatsanwaltschaftliche Sicherungsmaßnahme und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechtechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinweise zu Rechten als Geschädigter finden sich darüber hinaus in den Hinweisblättern („Rechte von Verletzten und Geschädigten“) unter www.jum.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik Opferschutz.

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen

Bei den Verantwortlichen für die Telefonbetrügerein der Briefkastenfirmen aus Südafrika handelt es sich um die Geschäftführer Matthias und Marco Oberlerchner sowie den Gesellschafter Gerald Arismendi. Diese Personen gehör(t)en zum inneren Kreis des Wiener Karussells.

Orion Properties 64 (PTY) Ltd.
Iona Street 5
ZA-7535 Bellville
Südafrika
Enterprise number: 2006/021013/07
Handelsregister
Geschäftsführer: Matthias Oberlerchner
Geschäftsführer: Marco Oberlerchner
Gesellschafter: Gerald Arismendi

01.10.12

Notizen zum Prozess gegen Call-Center-Mafia

Am vergangenen Mittwoch begann am Frankfurter Landgericht der Prozeß wegen bandenmäßigem Betrug gegen zwei "Kaufleute", denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, sie hätten innerhalb eines Jahres rund 100.000 Telefonkunden geprellt. Laut Anklage soll der entstandene Schaden mindestens zwei Millionen Euro betragen. Zu den bereits erschienen Presseartikeln stellen wir hier mit einigen Ergänzungen noch weitere Hintergrundinformationen bereit.

Damit die wöchentlichen Abbuchungen von 9,90 Euro nicht sofort auffielen, nutzten die Betrüger die Dienstleistungsverträge von Netzbetreibern, so dass die Gebühren automatisch mit der Telefonrechnung abgebucht wurden. Merkten die Geprellten, dass bei ihnen stinkfrech regelmässig «abgebucht» wurde, hatten sie keine Chance, das Geld zurückzufordern. Denn um die Zahlungen zu verschleiern, habe der 32-jährige Hauptangeklagte Faustus Eberle eine Vielzahl von Strohleuten und Scheinfirmen in den USA und auf den Virgin Islands genutzt.

Dieses Vorgehen erinnert frappant an die Betrügereien des so genannten «Wiener Karussells» - auch hier laufen Ermittlungen ...

Der 32 Jahre alte Kaufmann Faustus Eberle aus Frankfurt ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft die treibende Kraft der gewerbsmässigen Betrügereien gewesen. Er baute ein Firmengeflecht auf und soll die Leitfäden geschrieben haben, an die sich seine Mitarbeiter in den irreführenden Telefonaten halten mussten.

Eberle und seine Kumpanen gründeten in der Vergangenheit auch in der Schweiz diverse Firmen und lebten zeitweise in Zug - von dort aus zockten sie vorwiegend in Deutschland ab. Zum Firmengeflecht gehörte auch die Europe Holding. Im Verwaltungsrat sitzt dort seit April der Deutsche Udo Michael Polzin, der auch als Geschäftsführer der Firma DIS Deutsche Inkassostelle GmbH amtete. Die DIS gehörte ebenfalls zu Eberles Firmengeflecht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelszeitung.ch

Neben den Hauptangeklagten scheinen auch die im Hintergund agierenden Anwälte des des mafiösen Firmengeflechts eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Der 32-Jährige, vor dem seit Jahren auf einschlägigen Seiten im Internet gewarnt wird, hat am ersten Verhandlungstag von Fehlern gesprochen, die er begangen habe. Er habe die Grenze zwischen seriösen Produktverkäufen und moralisch bedenklicher Akquise überschritten. Er betonte aber gleichzeitig, beim Erstellen seiner Leitfäden und der späteren Verträge immer auf den Rat eines Rechtsanwaltes gehört zu haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: DIE WELT

Bei Prozessbeginn anwesende Beobachter berichten über die Aussagen von Eberle, dass dieserweitere Personen belastete. Namentlich erwähnt wurden dabei Tobias Kirmeier, der bereits in unserem Beitrag zur Telefonabzocke mit Tankgutscheinen eine Rolle spielte, als auch der Bonner Anwalt Boris Hoeller. Dieser war einem Bericht von Heise.de über Fallensteller auch schon als Inkasso-Anwalt für die Online Content Ltd. tätig.

Laut Impressum von vorlagen-archiv.com wird das Angebot von der Online Content Ltd. bereitgestellt, die in einem Bürohaus im britischen Berkshire residiert. Wir fragten per Mail bei der angeblichen Chefin („Director“) Katarína Dovcová nach, ob es sich hier nicht womöglich um eine Briefkastenfirma handelt. Sicherheitshalber richteten wir die Anfrage auch an den deutschen Inkasso-Anwalt von Online Content, Boris Höller. Beide blieben eine Antwort schuldig.

Da es sich in diesem Fall aber um den Frankfurter Kreisel handelt, für den Boris Hoeller aktiv war und auch Michael Burat in seinem Prozess von einem anwaltliche Berater die Rede war, stellt sich die Frage, ob es Gemeinsamkeiten bzw. übergeordnete Strukturen zwischen dem Frankfurter Kreisel und dem Zuger Kreisel gibt. Offensichtlich fällt den Anwälten im Dienste der Abzocker eine wesentlich herausragendere (Führungs-) Rolle zu als bisher angenommen.

Bei dem zweiten Hauptangeklagten soll es sich um einen 40-Jährigen handeln, der als Geschäftsführer des Call-Centers im Kosovo tätig war. Zur Identifizierung der Person rufen wir zunächst im Handelsregister des Kosovo die Daten für die zu Eberles Firmengeflecht zugehörige MC Communication auf.

Dem Registerauszug ist zu entnehmen, dass neben dem Unternehmen Flowmex auch eine Firma Kash Capital als Eigentümer eingetragen ist. Die Kash Capital ist sowohl in Deutschland als auch im Kosovo mit einer Niederlassung vertreten, wie das Impressum der Firmenwebseite bestätigt.

Als Geschäftsführer wird hier Kadrush Shijaku genannt. Aber auch im Handelsregister von Frankfurt ist der Name Kadrush Shijaku eingetragen als Geschäftsführer der Kash Capital GmbH.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 84892 Bekannt gemacht am: 05.09.2011 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

30.08.2011

Kash Capital GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 30, 65719 Hofheim am Taunus. Bestellt als Geschäftsführer: Shijaku, Kadrush, Hofheim/Ts., *15.11.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mxxx, Manfred, Darmstadt, *xx.xx.1982.

Quelle: Handelsregister

Fortgesetzt werden soll das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am 4. Okt. 2012 um 9.15 Uhr. Erwartet wird dabei auch die Aussage von einer Frau, die inzwischen verheiratet ist mit Robert Juric (Geschäftsführer der Saleshouse und Vorstand der Europe Media AG) dem langjährigen Weggefährten und Geschäftsfreund von Faustus Eberle. Mal sehen, was die Frau dort aussagen wird, denn schließlich kennen sich die Akteure. Immerhin ist bekannt: "Bei Jurics ist sogar die ganze Familie am Schaffen".

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess tauchen bezüglich Faustus Eberle auch wieder Hinweise vom selbsternannten "Business Angel" und "Wirtschaftswunderkind" auf. Verwiesen wird dann gerne auf Eberles Kurzbiografie, in der u.a. zu lesen ist:

Faustus Eberle gründete 1999 mit 19 Jahren sein erstes Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Luxus-Autos spezialisiert hatte. Bald darauf verkaufte er das Unternehmen und gründete verschiedene Firmen im Bereich Vermarktung.

Über Eberles geschäftliche Aktivitäten mit Autos gab es zu der Zeit dagegen noch ganz andere Berichte. Als Beispiel sei nur ein Kapitel aus dem Buch Die Internet-Mafia von Hermann Eisele erwähnt.

Ebenfalls nach Frankfurt führen eine kurze Meldung ... - und ein früheres Impressum von autotester24.de, das später geändert wurde.
"Vermarktung und Design: Trinion Multimedia Design GmbH, Vilbeler Landstraße 36, 60386 Frankfurt am Main"

Die Frankfurter Trinion GmbH ist in der Branche kein Unbekannter und betrieb schon diverse dubiose Seiten, so dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sie ausgerechnet bei diesem Projekt nur die Vermarktung und das Design machten. Geschäftsführer dieser Firma war zur Zeit des Autotester-Schwindels Faustus Eberle ...

Offensichtlich wurde es Eberle nach dem Medienrummel um autotester24.de doch zu heiß, so dass er kurz vor einer Sendung des SAT1-Reportage-Magazins Akte03 offiziell aus der Geschäftsführung ausschied und Daniel Farrenkopf (...) zum Geschäftsführer machte.

Quelle: Die Internet-Mafia, Band I, S. 84/85

24.04.12

StA Wien zerschlägt Betrugskartell

Am Dienstag, den 17.04.2012 wurden in Wien drei der mutmaßlichen Haupttäter in der Causa rund um das sogenannte "Wiener Karussell" verhaftet.

Die Verhaftungen fanden unter anderem wegen der Feststellungen des Gutachters statt, welcher in den Ermittlungen anhand der vorliegenden Beweismaterialien den Nachweis erbringen konnte, dass die vorgeblich erbrachte Leistung der Gewinnspieleintragungen offenbar nicht erbracht worden war.

Über folgende Personen wurde daher die Untersuchungshaft verhängt:

Robert Franz Marek
Mag. Stephan Wolfgang Kleinander
Dr. iur. Gerald Arismendi-Echavarria

Der Vorwurf beinhaltet bislang den gewerbsmäßigen Betrug und der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien spricht in der Beschreibung des Umfanges der Schadenssumme und der Opferzahl sehr kryptisch davon, dass selbst bei einem Schaden von nur einem Euro pro Opfer der Gesamtschaden wohl die Millionengrenze überschreitet.
Bisherige Berichte in anderen Blogs über die Vorwürfe: "Bildung einer kriminellen Organisation", "Steuerhinterziehung" und "Geldwäsche" mögen vielleicht dann in der zu erwartenden Anklageschrift beinhaltet sein, sind aber derzeit aber noch nicht bestätigt worden.

Alle anderen bisher in anderen Blogs geposteten, gemutmaßten und erhofften Verhaftungen fanden nicht statt. Ebenso als wilde Spekulationen müssen auch die vielfach diskutierten "Auslieferungen" der Beschuldigten nach Deutschland betrachtet werden.

Tatsache ist, dass mit der Verhaftung der drei mutmaßlichen Haupttäter das Wiener Karussell zerschlagen ist und das diese Verhaftungen wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die zur Zeit laufenden Verfahren, welche in Zusammenhang mit den Vorwürfen rund um die Luck24 zu tun haben, haben werden.

Quelle und vollständiger Bericht: VPT - Verein zur Prävention gegen unerlaubte Werbeanrufe und Telefonbetrug

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

04.02.12

Gewinnspielbetrug: Ex-Bankvorstand will nicht aussagen

Im Strafverfahren um den groß angelegten Lastschriftbetrug mit Gewinnspielen bleiben die Vorgänge um den Bankverein Werther vorerst noch ungeklärt. Der frühere Bankverein-Vorstand Werner Hachmeister hat am Mittwoch vor dem Landgericht Bielefeld keine Aussage gemacht. Gegen den 60-Jährigen ist ebenfalls ein Ermittlungsverfahren anhängig.

Seit Anfang September 2011 stehen ein Paderborner Ehepaar und ein früherer Hotelier aus der Schweiz vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Bielefelder Landgerichts. Oberstaatsanwältin Regina Wiedemann und Staatsanwalt Stephan Poerschke werfen den drei Angeklagten gewerbsmäßigen Bandenbetrug mit Lastschriften vor. Dabei soll ein Schaden in Höhe von 18,8 Millionen Euro entstanden sein. ...

Insgesamt wurden 139711 Spieler geworben, mehr als 327000 Lastschriften eingezogen.

Der geringste Teil dieser Beträge landete auf einem Konto bei der Sparkasse Paderborn; der Löwenanteil von etwa zehn Millionen Euro hingegen wurde beim Bankverein Werther gebucht. Die Staatsanwaltschaft geht auch nach vier Monaten Prozessdauer von einem strafrechtlich relevanten Schaden in Höhe von 18,8 Millionen Euro aus. Etwa 40 Prozent aller verbuchten Lastschriften seien nach Widersprüchen zurückgebucht worden. Und von diesen kostenpflichtigen Rückbuchungen habe die Wertheraner Privatbank ebenfalls profitiert. ...

Werner Hachmeister (60), der ehemalige Vorstand des Bankvereins, sollte gestern als Zeuge vor dem Landgericht aussagen. Da er im Vorfeld aber bereits ankündigte, von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch zu machen, wurde Hachmeister wieder abgeladen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist »gegen Hachmeister ein Ermittlungsverfahren anhängig«.

Die Geschäftsräume des Bankvereins an der Ravensberger Straße waren im Sommer 2010 von Ermittlern durchsucht worden. Oberstaatsanwältin Regina Wiedemann bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung zudem, dass es »weitere Beschuldigte« aus dem Umfeld des Bankvereins Werther gibt, gegen die wegen der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug ermittelt werde.

Quelle und vollständiger Bericht: Westfalen-Blatt

21.10.11

Neues Geständnis im Prozess um Gewinnspielbetrug angekündigt

Der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. will vor dem Bielefelder Landgericht ein erneutes Geständnis ablegen. Das erklärte gestern eine Verteidigerin des 48-jährigen Angeklagten. W. hoffe darauf, dass das Gericht ein ursprüngliches "Verständigungsangebot", das die Höchststrafe von sechs Jahren Haft beinhaltete, erneuern werde.

Dem Kaufmann aus der Schweiz wird von der Bielefelder Staatsanwaltschaft "bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug" vorgeworfen. Gemeinsam mit einem 40- und 37-jährigen Ehepaar aus Paderborn soll Markus W. insgesamt 139 711 Personen im ganzen undesgebiet in den Jahren 2009 und 2010 mit Gewinnspieltricks überzogen haben. ...

Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft Bielefeld von einem strafrechtlich relevanten Schaden von 18,8 Millionen Euro aus. Die Beträge waren auf Konten von zwei Banken in Ostwestfalen geflossen. Ein Bankmitarbeiter erklärte als Zeuge, Markus W. habe eines dieser Konten mit eröffnet. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Geständnis im Gewinnspielprozess nicht ausreichend

Der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. hat als erster Angeklagter vor dem Landgericht Bielefeld ein Geständnis abgelegt. Doch den Richtern der 9. Strafkammer ging diese Erklärung gestern nicht weit genug. Sie bezeichneten das Geständnis als ungenügend. Nun fühlt sich das Gericht nicht mehr an eine Strafzusage von bis zu sechs Jahren Haft gebunden.

Das Paderborner Ehepaar Daniela (37) und Thorsten S. (40) sollen mit dem Schweizer Kaufmannn und ehemaligen Todtmooser Hotelier Markus W. (48) im Jahr 2008 übereingekommen sein, eine Vielzahl von Menschen zu Gewinnspielen zu überreden. Davon geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft Bielefeld aus, die das Trio des "bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges" angeklagt hat.

Die Vorwürfe der Anklage räumte er danach mit einer eigenen Erklärung "voll" ein. "Die Konteninhaber wurden getäuscht", sagte er, "so ist es zu den Lastschrifteinzügen gekommen". ...

... "Ich räume den bandenmäßigen Betrug ein." Als einen Mittäter benannte er dann einen im Rheinland lebenden gebürtigen Rumänen. Eine von der Strafkammer geforderte Vereinbarung mit weiteren Mittätern – "Zu einer Bande gehören drei Leute", so der Richter – wollte der Ex-Hotelier indessen nicht preisgeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

19.10.11

Akte 2011: Die Gewinnspielmafia

Bei Anruf Geld weg! Die Tricks der Gewinnspiel-Mafia. Wer über die Hintermänner mit deren Methoden berichtete, wurde eingeschüchtert und sogar vor Gericht gezerrt. So ist es auch dem Berliner Rechtsanwalt Stefan Richter widerfahren.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Gewinnspielabzocker vor Gericht

Den deutschen Ermittlern ist nach langwierigen Ermittlungen im vergangenen Jahr endlich ein Schlag gegen die Gewinnspielabzocker gelungen. Vor dem Landgericht Bielefeld fand letzte Woche die Verhandlung gegen drei Hintermänner der Gewinnspielabzocker statt. Der Vorwurf gegen die Angeklagten, Markus Waldvogel, Daniela und Thorsten Seyfarth, lautet auf bandenmässigen Betrug. So sollen die Angeklagten Bundesweit vom Herbst 2009 bis zum Frühjahr 2010 nachweislich ca.140.000 Personen geschädigt haben. Die Beute soll allein in diesem Zeitraums gut 9 Millionen Euro betragen haben.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

14.10.11

Gewinnspielprozess am LG Bielefeld

Der frühere Todtmooser Hotelier Markus W. wird eine mehrjährige Haftstrafe akzeptieren. Die Verteidigerin des 48-jährigen Kaufmannes erklärte gestern vor dem Bielefelder Landgericht, ihr Mandant werde den "Verständigungsvorschlag" der Richter annehmen. Dieser "juristische Deal" sieht eine Haftstrafe von bis zu sechs Jahren im Fall eines umfassenden Geständnisses vor.
Markus W. muss sich seit Anfang September vor der 9. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und zwei Mitangeklagten aus Paderborn (Ostwestfalen) bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug vor. ...

... Nach Ansicht der Ankläger soll der Schaden sogar noch mehr als 40 Millionen Euro höher liegen. Die Ermittlungen hinsichtlich dieser Taten wurden indes "vorläufig eingestellt". ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

12.10.11

Dubiose Mahnung von ausländischem Inkasso

Ein seltsames Schreiben hat ein Ehepaar aus Königsbach-Stein vor Kurzem bekommen. Seltsam, aber in einem Punkt doch unmissverständlich klar: Das Ehepaar soll bezahlen – und zwar unverzüglich. Exakt 194,70 Euro seien fällig.

Sonst sei man gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, schreibt eine Firma, die sich „Debitor d.o.o. Inkaso“ nennt und ihren Sitz in Zagreb hat. „Das kam mir alles ausgesprochen dubios vor“, meint die Frau, die hinter dem Brief eine Abzock-Masche vermutet. „Das ist doch Betrug von A bis Z.“ Die Angaben in dem Schreiben seien von vorne bis hinten falsch.

Da heißt es, es gehe um eine Forderung aus einem Gewinnspiel, veranstaltet von einer Firma in Wien – hinter der Anschrift verbirgt sich übrigens eine Postfachadresse im Wiener Postverteilungszentrum. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Die Inkassoschreiben und Mahnungen der Firma Debitor d.o.o. Inkaso werden im Namen einer Aboveboard Trading Ltd. an die potentiellen Opfer gesendet. Es wird gedroht, man müsse beispielsweise für das dubiose und nutzlose Produkt "Deutsche Superchance Premium" eine Zahlung leisten. Anscheinend handelt es sich bei der Debitor d.o.o. Inkaso um eine nicht existentes Unternehmen. Bei einer Abfrage im slowakischen Handelsregister konnte kein entsprechender Eintrag gefunden werden.

28.09.11

Rüge für das Gericht; Prozess zu schleppend

Nach einer massiven Rüge durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat das Landgericht Bielefeld den Prozess gegen ehemaligen Todtmoosere Hotelier Markus W. aufgebläht. Da der Strafsenat des OLG angesichts der schon 14 Monate andauernden Untersuchungshaft des Angeklagten auf dem "Beschleunigungsgebot" bestand, wurden bis Weihnachten 24 zusätzliche Verhandlungstage vor dem Landgericht Bielefeld terminiert.

Der Schweizer Kaufmann muss sich gemeinsam mit einem Ehepaar aus Paderborn (Ostwestfalen) wegen bandenmäßigen Diebstahls in Form von Lastschriften vor der 9. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts verantworten. Bei diesen Geschäften soll ein Millionenschaden entstanden sein. Vor allem Senioren fielen auf die Tricks des betrügerischen Trios herein.

So sollen der 48-jährige Markus W. und die Mitangeklagten im Jahr 2008 übereingekommen sein, eine Vielzahl von Menschen zu Gewinnspielen zu überreden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

12.09.11

Richter fordert volle Geständnisse von Gewinnspielbetrügern

Zwischen 5 und 7 Jahren Haft bei vollem Geständnis – so hat am Freitag ein Angebot des Vorsitzenden Richters am Landgericht Bielefeld im Prozess gegen drei mutmaßliche Gewinnspielbetrüger gelautet. Eine Stunde Bedenkzeit war den Angeklagten jedoch zu wenig. Ihnen wird hauptsächlich vorgeworfen, Kunden des Bankvereins Werther um zehn Millionen Euro geprellt zu haben.

Der Vorsitzende Richter Reinhold Hülsmann hatte am zweiten Verhandlungstag dem angeklagten Paderborner (40) und seinem Schweizer Komplizen (48) jeweils eine Haftstrafe zwischen 6 und 7 Jahren in Aussicht gestellt – ein volles Geständnis vorausgesetzt. ...

... Die Bedenkzeit sei zu kurz gewesen, ließen die Angeklagten über ihre Anwälte erklären, nachdem das Verfahren für eine Stunde unterbrochen worden war.

Lediglich der 40-jährige Paderborner ließ ankündigen, er werde sich am 27. September zu den Vorwürfen einlassen, allerdings nicht voll geständig, denn der Sachverhalt sei nicht so, wie die Anklage ihn darstelle. ...

Quelle und vollständiger Bericht: die-glocke.de

08.09.11

Zum Prozessbeginn schwiegen die Angeklagten

Eine Stunde dauerte der Prozessauftakt gegen den früheren Todtmooser Hotelier Markus W. vor dem Bielefelder Landgericht, dann war Tag eins eines gigantischen Betrugsverfahrens beendet. Der 48-Jährige sagte nur einen Satz: "Ich möchte mich heute noch nicht äußern."

Bis zum zweiten Prozesstag am Freitag können er und seine zwei Mitangeklagten (ein 40- und 37-jähriges Ehepaar aus Paderborn) nun grundsätzlich über Einlassungen und im Besonderen über Geständnisse nachdenken. Die Richter stellten für diesen Fall und die dadurch verkürzte Hauptverhandlung einen Strafrabatt in Aussicht. Anderenfalls droht ein Mammutprozess. Termine sind bereits bis Januar 2012 vorgesehen.

... Dabei ist den Teilnehmern an den Gewinnspielen zunächst ein Verlust in gesamter Höhe von 18,8 Millionen Euro entstanden. ...

... Bereits 2008 sollen die Gewinnspielaktionen des Trios aus Todtmoos und Paderborn begonnen haben, und bei diesen Taten sei ein Schaden in Höhe von "mehr als 40 Millionen Euro" entstanden. Die Ermittlungen wurden indes der Anklage und im Sinn eines zügigen Verfahren nur "vorläufig eingestellt".

Die Verflechtungen dieses Gewinnspielbetruges sollen nach den Erkenntnissen der Staatsanwälte bis nach Österreich reichen, die Taten werden auch als "Wiener Karussell" benannt. Ein Dienstleister des Lastschriftverfahrens soll in der österreichischen Hauptstadt unter dem Namen "Luck 24 GmbH" firmieren.

Ähnliche Vorwürfe wie in Bielefeld werden dem Ex-Hotelier aus Todtmoos übrigens auch von anderen Staatsanwaltschaften in Deutschland gemacht. Die Bielefelder Ermittler erwirkten jedoch als erste vor 13 Monaten einen Haftbefehl. Seither sitzt der 48-jährige Kaufmann in der Bielefelder Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Mehrfach haben Gerichte seither den Haftbefehl gegen ihn wegen Fluchtgefahr bestätigt.

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

06.09.11

Prozess wegen Gewinnspielbetrug beginnt in Bielefeld

Gegen den ehemaligen Todtmooser Hotelier, der seit dem 29. Juni vergangenen Jahres wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Bielefeld in Untersuchungshaft sitzt, sowie gegen zwei weitere Angeschuldigte wird am Dienstag, 6. September, der Prozess eröffnet. Verhandlungsort ist die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bielefeld. Bisher bestreiten die Angeklagten die gegen sie erhobenen Vorwürfe, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Die Angeklagten sollen sich zusammengeschlossen haben, um in einer Vielzahl von Fällen Personen von entsprechend angeleiteten Callcenter-Mitarbeitern anrufen zu lassen. Ziel war es, die Angerufenen durch wahrheitswidrige Angaben über Gewinnspiele und eine Geldzurück-Garantie bei Nichtgewinn und Kündigung zunächst zur Preisgabe ihrer Kontoverbindung und der späteren Hinnahme von Lastschrifteinzügen zu verleiten. Anschließend wurden im Lastschrifteinzugsverfahren Beträge von den Konten der Opfer abgebucht.

Dabei sollen die Angeklagten entsprechend ihrer gemeinsamen Planung arbeitsteilig vorgegangen sein. Sie sollen für die massenhafte Abwicklung der Telefonanrufe und Lastschrifteinzüge betriebliche – u.a. mittel von ihnen beherrschter Gesellschaften - sowie datenverarbeitungstechnische Strukturen geschaffen, vertragliche Verbindungen zu Drittfirmen geknüpft und diverse Bankkonten eröffnet haben. So der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bielefeld.

Über 2 Konten bei der einem Geldinstitut in Paderborn und über ein Konto bei einem Geldinstitut in Werther sollen im Zeitraum von November 2008 bis Januar 2010 insgesamt 327.484 Lastschriften über ein Gesamtvolumen von 18.809,50 € eingezogen worden sein. Bei knapp 40 Prozent der Lastschrifteinzüge soll aber eine Rücklastschrift erfolgt sein.

01.09.11

Aktuelles vom Mannheimer Prozess um Telefonbetrug

Die 24. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim verhandelt derzeit gegen vier Ortenauer, zwei Österreicher, einen Elsässer und einen Westfalen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs Der Vorwurf der Anklage: Durch reißerisch aufgemachte Gewinnpost sollten überwiegend ältere Menschen dazu animiert werden, ihren Gewinn über eine teure 0900er-Nummer (2,99 €/Minute) anzufordern. Der so entstandene Schaden soll rund 3,7 Millionen Euro betragen. Gewinne seien aber nicht ausgegeben worden oder minderwertig gewesen. ...

... Richterin der 24. Wirtschaftsstrafkammer, scheint es gar nicht mehr so sehr um Inhalt und Optik der Mailings zu gehen. Sie sagte: »Es geht nicht um die Versprechen, sondern darum, dass Sie sich nicht dran gehalten haben. Denn eine Reise, für die man dann etwas bezahlen muss, ist kein Gewinn.«

Das Strafverfahren dürfte noch Monate dauern.

Quelle und vollständiger Bericht: Baden online.de

30.08.11

Prozess wegen Millionenbetrugs

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bielefeld eröffnet am 6. September den Prozess gegen den ehemaligen Todtmooser Hotelier Markus W.

Gemeinsam mit zwei Mitangeklagten muss er sich wegen Gewinnspielbetrugs verantworten. Die drei sollen bundesweit fast 19 Millionen Euro von Konten mehr als 300 000 Geschädigter abgebucht haben (wir berichteten). W. befindet sich mittlerweile seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft, ebenso eine Mitangeklagte, deren Ehemann neun Monate.

Die Anklageschrift umfasst mehr als 4500 Seiten ...

Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER